Der Werkstattrat der IWO
Die IWO hat als WfbM einen Werkstattrat, der die Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Werkstatt vertritt und die Werkstattleitung in der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützt.
Die IWO hat mehr als 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Deshalb hat sie einen Werkstattrat mit 5 Mitgliedern.
Die Mitglieder des Werkstattrats werden von den Werkstattmitarbeiterinnen und Mitarbeitern gewählt. Der Werkstattrat der IWO setzt sich zusammen aus drei Männern und zwei Frauen.
In § 5 der Werkstättenmitwirkungsverordnung ist geregelt, welche Aufgaben der Werkstattrat hat:
I. Allgemeine Aufgaben
- Der Werkstattrat soll aufpassen, dass Gesetze und Regeln eingehalten werden, die notwendig sind und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Regel nützen, zum Beispiel: Mitwirkung und Mitbestimmung, Beschwerderecht, Einhaltung der Werkstattverträge
- Der Werkstattrat kann zu der Werkstattleitung gehen und Maßnahmen beantragen, die den Beschäftigten und der Werkstatt nützen.
- Der Werkstattrat soll zuhören, wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich beschweren oder etwas verändern wollen. Dann soll der Werkstattrat zusammen mit der Werkstattleitung nach Lösungen suchen. Über diese berichtet er seinen Kollegen. Der Werkstattrat muss sich besonders um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kümmern, die ihre Rechte nicht selbst vertreten können.Der Werkstattrat muss sich darum kümmern, dass Frauen und Männer gleich behandeln werden.
II. Besprechungen mit der Werkstattleitung
Wenn eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter etwas mit der Werkstattleitung zu besprechen hat, kann er ein Mitglied des Werkstattrates mitnehmen. Der Werkstattrat darf darüber nur reden, wenn die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter es ihm/ihr erlaubt hat.
III. Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich
Der Werkstattrat vertritt auch die Interessen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich, wenn es für diese keine andere Vertretung gibt.
Organisatorische Rahmenbedingungen
Um diese Aufgaben erfüllen zu können, bekommt der WfbM Rat im Rahmen seiner Arbeitszeit Zeit für gemeinsame Besprechungen und Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen. Der WfbM Rat hat eine Vertrauensperson, die ihn unterstützt.
Einmal im Monat gibt es eine Besprechung mit der Werkstattleitung und dem Sozialdienst. Dort werden Informationen ausgetauscht, Anliegen miteinander diskutiert und Maßnahmen, die der Mitbestimmung des Werkstattrats unterliegen, geklärt.
Wenn Sie eine Frage oder ein Anliegen haben, dann wenden Sie sich gerne an uns.