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Corona-Pandemie: Aktueller Stand

WEINGARTEN - Bisher sind wir in Deutschland, trotz aller wirtschaftlichen und selbstverständlich auch gesellschaftlichen Schwierigkeiten, vergleichsweise gut durch die Corona-Pandemie gekommen. Jetzt gilt es, die ergriffenen Sicherheits- und Hygienemaßnahmen nicht zu früh zu lockern und durchzuhalten, um eine sogenannte zweite Welle zu verhindern, zumindest wieder deutlich abzuschwächen.

Dies gilt „im Kleinen“ derzeit ebenso für die IWO. Wir sind sehr froh, dass wir einerseits bisher keinen bestätigten Infektionsfall in unseren Reihen hatten und andererseits inzwischen wieder für alle MitarbeiterInnen ein Angebot an Beschäftigung oder Betreuung einrichten und durchführen können.

Mit der Neufassung der CoronaVO WfbM wird das bisher geltende allgemeine Betretungs- und Beschäftigungsverbot gestrichen. Die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen in Werkstätten und den angegliederten Förderstätten ist künftig grundsätzlich möglich, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen.

Das aktuelle betriebliche Maßnahmenkonzept der IWO und das dazugehörige Schließungsszenario für einen Corona-Infektionsfall, die ab dem 23.07.2020 gültige CoronaVO WfbM sowie Informationen zur Änderung der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung finden Sie unter folgenden Links:

→ Aktuelles betriebliches IWO-Maßnahmenkonzept ←

→ Schließungsszenario Corona-Infektionsfall ←

→ CoronaVO WfbM ab 23.07.2020 ←

→ CoronaVO WfbM in leichter Sprache ←

→ Änderung der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung ←