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Corona-Pandemie: Stand 01.10.2020

WEINGARTEN - Das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg (MSI) hat am 25. September mitgeteilt, dass die aktuelle CoronaVO WfbM des Sozialministeriums nun, angeglichen an die CoronaVO der Landesregierung, bis zum 30.November 2020 verlängert wird. Die Inhalte der CoronaVO WfbM gelten unverändert weiter, ebenso die dazu vom MSI herausgegeben Handreichungen. Auch für den Zeitraum nach dem 30.11.2020 gilt, dass weitere Verlängerungen künftig immer dann automatisch erfolgen, wenn die CoronaVO der Landesregierung verlängert wird.

Bekanntlich haben wir derzeit lokal und regional wieder steigende Infektionszahlen. Dabei steht uns der Herbst und die beginnende Erkältungszeit erst bevor. Wir werden daher alle derzeit gültigen, internen Regelungen in Bezug auf Raum-/Pausenkonzepte, Hygienemaßnahmen, Alltagsmasken usw. vorerst aufrechterhalten. Die Hygienemaßnahmen werden aktuell nochmals überprüft und ggf. punktuell verstärkt.

In Absprache mit der Stiftung KBZO werden wir auch das separate Raumkonzept auf der Burachhöhe und der Finka vorerst bis Ende des Jahres beibehalten und für die weitere Bewertung, den aktuellen Pandemieverlauf im Auge behalten. Vielen Dank an alle für die Unterstützung in dieser Zeit und das große Verständnis im Sinne unser aller Gesundheit!

Das aktuelle betriebliche Maßnahmenkonzept der IWO und das dazugehörige Schließungsszenario für einen Corona-Infektionsfall, die gültige CoronaVO WfbM sowie Informationen zur Änderung der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung finden Sie unter folgenden Links:

→ Aktuelles betriebliches IWO-Maßnahmenkonzept ←

→ Schließungsszenario Corona-Infektionsfall ←

→ CoronaVO WfbM ab 23.07.2020 ←

→ CoronaVO WfbM in leichter Sprache ←

→ Änderung der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung ←