Neues Bildungsprogramm 2024 erschienen Mehr Begeisterung pur beim "DEL2-Meister zum Anfassen" Mehr

Aktueller Stand IWO-Betretungsverbot (Corona VO WfbM) / Konzept Wiedereröffnung

WEINGARTEN - Am Mittwoch, 29. April, sind weitere Entscheidungen bzgl. des Betretungsverbots der Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) gefallen. Demnach ist das grundsätzliche Betretungsverbot bis zum 23.05.2020 verlängert worden. Ab 04.05.2020 ist es - unter bestimmten Voraussetzungen - möglich, für einen Teil der Menschen mit Behinderung, die Beschäftigung wieder aufzunehmen. Die bisherigen Formen der Notbetreuung sind weiterhin möglich.

Die Beschäftigung und Betreuung von Menschen mit Behinderung und das Betreten der Einrichtungen durch Menschen mit Behinderung ist gestattet, wenn

1. die Zahl der hierfür genutzten Arbeits- und Betreuungsplätze auf ein Viertel der am 19. März 2020 in einer Werkstatt und angegliederten Förderstätte vorhandenen Plätze beschränkt ist,
2. die Menschen mit Behinderung freiwillig an den Beschäftigungs- und Betreuungsangeboten teilnehmen,
3. einzeln oder in Kleingruppen mit höchstens sechs Menschen mit Behinderung gearbeitet oder betreut wird,
4. die Kleingruppen getrennt nach Wohngruppen und Wohnheimen oder zu Hause wohnenden Menschen mit Behinderung zusammengestellt werden und
5. ein Infektionsschutzkonzept des Trägers für die Fahrdienste und den Betrieb der Werkstatt und der Förderstätte vorliegt.

Des Weiteren ist eine Abstimmung der Konzepte mit den zuständigen Kostenträgern notwendig.

Wie bereits mitgeteilt, wird intern mit Hochdruck an den entsprechenden Konzepten (Betrieblicher Maßnahmenplan, Gefährdungsbeurteilungen, Raumkonzepte usw.) gearbeitet. Teil des Infektionsschutzkonzeptes wird z. B. sein, dass für jede Person eine Risikoeinschätzung bzgl. des Gesundheitszustands gemacht werden muss. Ebenso sind viele Überlegungen und Abstimmungen mit den Wohnheimträgern notwendig.

Dies alles benötigt voraussichtlich noch rund zwei Wochen Zeit. Das bedeutet, dass die IWO ab dem 04.05. zunächst „nur“ die Notbetreuungsangebote weiterfahren wird.


Sobald das Gesamtkonzept steht und mit allen Beteiligten abgestimmt ist, kann ein verlässlicher Termin für die schrittweise Wiedereröffnung bestimmt werden.

Verordnung des Sozialministeriums zur Einschränkung des Betriebs von WfBMs