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Corona aktuell: Ausrufung der Pandemiestufe 3

STUTTGART/WEINGARTEN - Die hochdynamische Entwicklung der Infektionszahlen hat die baden-württembergische Landesregierung dazu veranlasst, nun die dritte Pandemiestufe auszurufen. Dies hat das Kabinett in einer Sondersitzung am Samstag, den 17. Oktober 2020, beschlossen. Für den Bereich der WfbM ändert sich unmittelbar nichts, die CoronaVO WfbM gilt unverändert fort.

Die steigenden Infektionszahlen und das diffuse Ausbruchsgeschehen in vielen Stadt- und Landkreisen machen diesen Schritt notwendig. Dazu wird die Corona-Verordnung des Landes entsprechend angepasst und um landesweit geltende, verschärfte Maßnahmen ergänzt. Die neue Fassung der Corona-Verordnung trat am Montag, den 19. Oktober, in Kraft, zeitglich mit dem Inkrafttreten der dritten Pandemiestufe.

Für den Bereich der Werkstätten für Menschen mit Behinderung, die beruflichen Reha-Einrichtungen und andere Angebote der Eingliederungshilfe hat die Ausrufung der dritten Pandemiestufe unmittelbar keine Auswirkungen. Auch das Raum- und Infektionsschutzkonzept der Integrations-Werkstätten Oberschwaben (IWO) gilt weiter fort. Es werde darüber hinaus laufend überprüft und mit Maßnahmen verstärkt, wo es sinnvoll und möglich ist, sagt IWO-Geschäftsführer Dirk Weltzin.

Schnelltests auf Corona jetzt auch für Menschen mit Behinderung

Am 19. Oktober hat das Ministerium für Gesundheit in einer Verordnung auch entsprechende Regelungen in Sachen Corona-Schnelltests für Menschen mit Behinderung gefunden. Sie gilt seit Montag. Nach nochmaligem massivem Einsatz bei Gesundheitsminister Jens Spahn ist es gelungen, dass auch Menschen mit Behinderung zur Prävention Schnelltests auf Corona kostenfrei erhalten und nicht ausschließlich alte Menschen in Senioren- und Pflegeheimen. Eine Verordnung des Ministeriums stellt das jetzt sicher, wenn ambulante Dienste und Einrichtungen ein entsprechendes, vom Gesundheitsamt akzeptiertes Testkonzept haben und die Beschaffung und Durchführung der Tests durch die Dienste und Einrichtungen vom Gesundheitsamt bewilligt wurden. Gleiches gilt auch für die Testung von Besucherinnen und Besuchern, jedoch nur in Einrichtungen.

Weitere Informationen und Links finden Sie auf der
→ Informationsseite des PARITÄTISCHEN zur Corona-Pandemie ←

 

Das aktuelle betriebliche Maßnahmenkonzept der IWO und das dazugehörige Schließungsszenario für einen Corona-Infektionsfall, die gültige CoronaVO WfbM sowie Informationen zur Änderung der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung finden Sie unter folgenden Links:

→ Aktuelles betriebliches IWO-Maßnahmenkonzept ←

→ Schließungsszenario Corona-Infektionsfall ←

→ CoronaVO WfbM ab 23.07.2020 ←

→ CoronaVO WfbM in leichter Sprache ←

→ Änderung der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung ←