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Dienstleistungen zu interessanten Konditionen

Der Arbeitsbereich der IWO gGmbH erbringt vielseitige, attraktive und qualifizierte Dienstleistungen zu interessanten Konditionen. 

Die IWO als Partner u. a. der Industrie, des Handwerks, der Kommunen

Dies geschieht unter den üblichen Rahmenbedingungen des Wettbewerbs. Die IWO versteht sich dabei als vielfältiger, moderner und zuverlässiger Partner der Industrie, des Handwerks, der Kommunen und sonstiger Dienstleister.
Mit über 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind wir eine schlagkräftige Werkstatt mit umfangreichen Vernetzungsmöglichkeiten.
Die Produktion geschieht unter sachkundiger Anleitung von Werkzeugmachern, Maschinenbautechnikern, Schreinermeister, Elektrikermeister u.v.a.

 

Nehmen Sie sich ein paar Minuten Zeit und machen Sie sich selbst ein Bild über die Arbeit und die Dienstleistungsangebote der IWO. Klicken Sie einfach auf den Film unten!

Innovativ, umfassend und verlässlich für unsere Kunden

Dienstleistungs- und Produktqualität bedeutet für uns, dass unsere Kunden Leistungen oder Produkte erhalten, welche für den vorgesehenen Zweck in vollem Umfang geeignet sind und ihre Erwartungen umfänglich erfüllen.Dies sichern wir u.a. durch die Zertifizierung unserer Dienstleistungs- und Produktionsprozesse nach DIN ISO 9001 ff. im Rahmen unseres Qualitätsmanagementsystems. Dabei werden unsere Abläufe und Prozesse permanent den Kundenanforderungen angepasst, überprüft und weiterentwickelt. 

Unternehmerisch denken, sozial handeln: Gute Geschäfte für alle Beteiligten

Sie als Kunde profitieren dabei von qualitativ hochwertigen Produkten und Dienstleistungen.
Und durch die Vergabe von Aufträgen an uns, können Sie Kosten sparen!
Wir sind eine sinnvolle und flexible Ergänzung Ihrer Produktion. Beispielsweise sind manuell intensive Arbeitsgänge teuer und binden i.d.R. große Personalressourcen. Durch die Auslagerung in unsere Werkstatt schonen Sie diese und optimieren Ihre Fertigungskosten.
Zusätzlich können Sie 50% der erbrachten Arbeitsleistung (gemäß § 140, Abs. 1 SGB IX) auf Ihre Ausgleichsabgabe nach § 77 SGB IX anrechnen und somit nochmals Kosten sparen.
Gerne erarbeiten wir mit Ihnen die optimale Lösung für Ihren Bedarf und erstellen ein professionelles Angebot.