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Jobcoaching zur Einlernung und Qualifizierung am Arbeitsplatz

Das Jobcoaching bietet den Menschen im Rahmen einer Begleitung und Arbeitsvorbereitung personenbezogene Unterstützungsleistungen, um entsprechend ihrer Fähigkeiten an einem Arbeitsplatz eingelernt und qualifiziert zu werden.
Im Rahmen der Berufsbegleitung nach SGB IX § 38a, Abs. 3 zielt das Jobcoaching darauf ab, Menschen mit Behinderung in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis zu begleiten, bzw. ein bestehendes Arbeitsverhältnis zu sichern.
Für Menschen aus dem Leistungsbezug SGB II bieten wir Jobcoaching zur Begleitung und Unterstützung beim Übergang in ein Arbeitsverhältnis und der Stabilisierung am Arbeitsplatz.

Mehrstufiger Ablauf des Joabcoachings

Im Vorfeld klärt der Jobcoach mit den Personen die Wünsche, Neigungen und Fähigkeiten für den allgemeinen Arbeitsmarkt. Er geht auf regionale Unternehmen zu, um einen geeigneten Arbeitsplatz für eine Arbeitserprobung zu akquirieren.
Gemeinsam mit dem Unternehmen schafft er die Voraussetzung für eine erfolgreiche Begleitung der Personen in ihrem Arbeitseinsatz und bereitet das Praktikumsverhältnis vor.
In der Orientierungsphase findet ein Praktikum statt, in dem die Person das Arbeitsfeld und die damit verbundenen Anforderungen kennenlernt. 
In der anschließenden Qualifizierungsphase wird das Praktikum bei erfolgreichem Einsatz weitergeführt und ein längerfristiger Einsatz vereinbart. Begleitend nimmt die Person an individuell erforderlichen beruflichen Qualifizierungen in Anlehnung an entsprechende Berufsausbildungen teil.
Zu jedem Zeitpunkt kann die Übernahme in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis umgesetzt werden.

Kontinuierliche Begleitung der Menschen mit Behinderung und der Unternehmen

Während des gesamten Zeitraumes steht der Jobcoach der Person und dem Unternehmen beratend und unterstützend zur Seite, um das Beschäftigungsverhältnis nachhaltig zu sichern.