Neues Bildungsprogramm 2024 erschienen Mehr Begeisterung pur beim "DEL2-Meister zum Anfassen" Mehr

Berufsbildungsbereich: eine Maßnahme der Arbeitsagentur

Der Berufsbildungsbereich ist eine Maßnahme der Arbeitsagentur zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben. Der Berufsbildungsbereich ist als eigenständiger Bereich innerhalb der IWO angesiedelt.

Mehrstufiger Aufbau des Berufbildungsbereiches

Der Einstieg beginnt mit dem Eingangsverfahren (EV), das in der Regel 12 Wochen dauert. Ziel ist, anhand eines Diagnosesystems und verschiedenen Arbeitserprobungen festzustellen, welche Beschäftigungsmöglichkeiten für den Menschen mit Behinderung geeignet sind und wo der geeignete Arbeitsort zur Teilhabe am Arbeitsleben für ihn ist.
Daran schließt sich der Berufsbildungsbereich (BBB) für 24 Monate an. Ziel ist es, in diesem Zeitraum die Menschen mit Behinderung auf eine, für sie geeignete Arbeitsstelle, vorzubereiten. 
Im Rahmen des BBB wird ein ganzheitliches Bildungskonzept umgesetzt, das die personale Entwicklung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fördert und ihre beruflichen und lebenspraktischen Fähigkeiten entwickelt.

Duales System und Betreuung durch einen Bildungsbegleiter

Der BBB orientiert sich dabei am dualen System der Berufsausbildung. Das bedeutet, die theoretische Qualifizierung im gewählten Berufsfeld findet im BBB statt, die Praxisqualifizierung erfolgt in entsprechenden Arbeitsbereichen der IWO und/oder in Betrieben des Allgemeinen Arbeitsmarkts. Die zuständige Bildungsbegleiterin oder der zuständige Bildungsbegleiter koordiniert und begleitet den Verlauf der Berufsbildung.

Berufliche Qualifizierung in unterschiedlichen Bereichen

Die IWO bietet berufliche Qualifizierung in folgenden Bereichen: 

  • Fachkraft für Lager/Logistik
  • Informatikkauffrau/-mann, Verkäufer/in
  • Fachkraft für Bürokommunikation
  • Fachkraft für Garten- und Landschaftsbau
  • Hauswirtschaftshelfer/in


Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten eine monatliche Vergütung in Form einer Ausbildungsvergütung von der Arbeitsagentur, bzw. einem Übergangsgeld von der Rentenversicherung. Während der Zeit der Maßnahme sind die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sozialversichert.