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Vom Sozial- und Integrationsministerium: Eine Viertelmillion für die IWO

WEINGARTEN - Fast eine Viertelmillion Euro fließen aus Stuttgart nach Weingarten: Das Sozial- und Integrationsministerium von Minister Manne Lucha (Grüne) hat rund 248.000 Euro für Bauvorhaben in den Integrations-Werkstätten Oberschwaben (IWO) in der Stadt bewilligt. Das geht aus einer Pressemitteilung des Ministeriums hervor. Insgesamt stellt das Haus von Manne Lucha rund 4,1 Millionen Euro für den Umbau und die Modernisierung von Behinderteneinrichtungen und den Ausbau gemeindenaher Wohnformen im ganzen Land bereit.

Für einen An- und Umbau der IWO in Weingarten stellt das Land Geld aus der sogenannten Ausgleichsabgabe bereit. Ausgleichsabgabemittel sind Abgaben von Betrieben, die mehr als 20 Arbeitsstellen anbieten, aber nicht die gesetzlich vorgeschriebene Zahl schwerbehinderter Menschen (fünf Prozent der Belegschaft) beschäftigen.

Im gesamten Kreis Ravensburg und im Bodenseekreis werden für die Modernisierung von Einrichtungen für Menschen mit Behinderung 1,2 Millionen Euro fließen. Knapp eine Million Euro aus Landesmitteln fließen in den Neubau zweier Wohnhäuser der Stiftung Liebenau in Meckenbeuren-Hegenberg. Damit sind allein drei der insgesamt acht landesweit geförderten Projekte in der Region Bodensee-Oberschwaben.

„Dass die Region in besonderer Weise von den Fördermaßnahmen profitiert, erklärt sich aus der hohen Dichte von Einrichtungen für Menschen mit Behinderung. Die Träger in der Region leisten hervorragende fachliche Arbeit. Gemeinsam mit ihnen wollen wir inklusive Angebote für Menschen mit Behinderung fördern und ausweiten“, erklärt Manne Lucha in der Pressemitteilung. Mit den aus dem Landeshaushalt und der Ausgleichsabgabe stammenden Mitteln können landesweit acht Baumaßnahmen umgesetzt werden.

„Unser Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen in Baden-Württemberg die gleiche selbstbestimmte Lebensgestaltung zu ermöglichen wie Menschen ohne Behinderungen. Die nun geförderten Bauvorhaben erleichtern es Menschen mit Behinderungen, ihr Leben unabhängiger führen und besser an der Gesellschaft teilhaben zu können“, sagte Lucha. Die jetzt freigegebenen Mittel bilden die zweite Tranche der diesjährigen Förderung für Behinderteneinrichtungen. Insgesamt stehen in diesem Jahr Landes- und Ausgleichsabgabemittel in Höhe von knapp 21 Millionen Euro zur Verfügung.

Seit Inkrafttreten der UN-Behindertenkonvention im Jahr 2009 liegt der Schwerpunkt der Behindertenhilfe auf Selbstbestimmung und Teilhabe. Demnach haben auch Menschen mit Behinderungen in unserer Gesellschaft ein Wunsch- und Wahlrecht. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie Menschen mit und ohne Behinderungen trotz unterschiedlicher Voraussetzungen und Fähigkeiten gemeinsam in den Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg leben, lernen, wohnen, arbeiten und die Freizeit verbringen können.

Seit 2009 hat das Land bereits einige weitreichende Schritte zur Umsetzung des Übereinkommens unternommen. Sie sind eingeflossen in den im Juni 2015 vom Kabinett beschlossenen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Baden-Württemberg. Der rund 250 Seiten umfassende Aktionsplan listet 230 Maßnahmenvorschläge in verschiedenen Handlungsfeldern wie Bildung, Gesundheit sowie Arbeit und Beschäftigung auf, mit denen die Landesregierung die Inklusion fördern will.

Quelle: Schwäbische Zeitung, Ausgabe Ravensburg/Weingarten, Sa., 8. Juli 2016